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Was passiert beim Zusammenziehen, wenn beide eine Haftpflichtvesicherung haben?

Wenn zwei Leute, die jeweils einen eigenen Vertrag haben, zusammenziehen, ist meistens einer überflüssig – es sei denn, es ist eine WG oder ähnliches.
In diesem Fall besteht für den später abgeschlossenen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Der ältere Vertrag bleibt also erhalten, und die Prämie des gekündigten wird anteilig erstattet. Dies spart Geld, birgt aber auch Gefahren in sich: Zunächst muss geprüft werden, ob der ältere Vertrag eine Familienhaftpflicht ist, bei welcher der Lebenspartner mit eingeschlossen ist. Der nächste Blick gilt der Versicherungssumme – oft sind gerade die älteren Verträge hier zu niedrig dimensioniert. Grundsätzlich gilt: Haftpflichtdeckung kann man nicht zuviel haben, mindestens 5.000.000. € für Personen- und Sachschäden sollten es schon sein. Dann sollten Sie sich überlegen, ob in den vergangenen Jahren vielleicht neue Hobbies bei Ihnen oder Ihrem Partner dazugekommen sind, die vielleicht in den geltenden Bedingungen nicht abgedeckt sind. Mit anderen Worten: Sie sollten Ihren Vertrag komplett prüfen. Oft kommt dabei heraus, dass beide Verträge gekündigt werden (der eine mit Sonderkündigungsrecht, der andere regulär), da der alte Vertrag mit den nötigen Änderungen im Vergleich zu aktuellen Tarifen zu teuer ist und eventuell trotzdem schlechtere Bedingungen bietet. Eventuell macht für die Zwischenzeit eine Exzendentendeckung Sinn.