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Nach Abschluss eines Riestervertrages bekommen Sie von Ihrem Anbieter einen Zulagenantrag. Diesen müssen Sie ausfüllen und zurückschicken. Der Anbieter leitet ihn anschließend an die Zertifizierungsstelle weiter, die daraufhin die Zulagen an die Gesellschaft überweist, damit diese Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden können. Außerdem wird das Finanzamt informiert, so dass Sie bei Abgabe einer Steuererklärung eine zusätzliche Rückerstattung bekommen, falls die Ihnen zustehende Gutschrift höher ist, als die Zulagen, die Sie bereits bekommen haben.
Achtung! Zwar gilt seit diesem Jahr ein Dauerzulagenantrag, trotzdem sind Sie verpflichtet, Änderungen bekannt zu geben. Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse den Antrag mindestens einmal im Jahr! Sollte sich z.B. herausstellen, dass für ein Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wurde, aber noch eine Zulage geflossen ist, muss diese zurückgezahlt werden.
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