|
‚Nichts ist so beständig, wie der Wechsel…’ In seiner unnachahmlichen Art ist der Gesetzgeber gerade dabei, das Vertrauen in die Verlässlichkeit seiner Erlässe mal wieder zu untergraben, indem fast im Wochentakt neue ‚Positionspapiere’ veröffentlicht werden, die sich mit den zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zur Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Der Verband der Krankenversicherer unterstellt den beteiligten Personen in den jeweiligen Ministerien dabei, diese Gerüchte bewusst zu streuen, um Wechselwillige zu verunsichern und den Zulauf in die PKV zu bremsen. Leider sehe ich derzeit nichts, was gegen diese These sprechen würde…
Hier finden Sie zumindest den aktuellen Stand, wer sich privat krankenversichern kann:
• Selbständige: Wenn Sie zum überwiegenden Teil eine selbständige Tätigkeit ausüben, können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Das ‚überwiegend’ bezieht sich dabei auf den Zeitansatz – wer zwar mit einer selbständigen Nebentätigkeit mehr verdient als in seinem Angestelltenverhältnis, hier allerdings eine Vollzeitstelle hat, gilt in den Augen der Krankenkasse nicht als Selbständig.
• Beamte: Zum Versorgungsumfang der Beamten gehört auch, dass ein Großteil der Krankenkosten übernommen wird. Auch hierbei gibt es allerdings durchaus erhebliche Lücken, die durch den Abschluss einer privaten (Beihilfe-)krankenversicherung geschlossen werden können.
• Angestellte: Für Angestellte gilt, dass sie sich nur privat versichern können, wenn sie mit ihrem Einkommen über der Arbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) liegen. Für 2006 liegt diese Grenze bei 47.250 € sozialversicherungspflichtigem Jahreseinkommen. Hierzu zählen alle regelmäßigen Gehaltsbestandteile, also auch z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Angesichts der aktuell geplanten Reform gilt folgendes: > haben Sie bereits die Grenze des letzten Jahres (46.800 €) überschritten und überschreiten Sie die Grenze für dieses Jahr, können Sie noch zum 01.01.07 in die PKV wechseln. > überschreiten Sie in diesem Jahr zum ersten Mal die Arbeitsentgeltgrenze, greift eventuell die geplante Änderung, dass Sie diese Grenze insgesamt 3 Jahre hintereinander übertreffen müssen, bevor Sie sich privat versichern können. Raus ist aber noch nix, so dass Sie es durchaus noch versuchen können. Sollten Sie die Grenze durch einen Arbeitgeberwechsel dieses Jahr das erste Mal überschritten haben, spricht derzeit alles dafür, dass Sie auch noch in diesem Jahr wechseln können.
|