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Wie werden Leistungen aus BU-Versicherungen und ähnlichen versteuert?

Nach derzeitiger Auffassung sind Leistungen, die aus einer privat abgeschlossenen ‚Dread-Disease-Police’ (Schwere Krankheiten Vorsorge) gezahlt werden, steuerfrei.

Anders sieht es bei der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeit sowie der Grundfähigkeitenversicherung aus. Hier müssen die Renten als so genannte ‚zeitlich befristete Leibrenten’ nach dem Ertragsanteil versteuert werden, der sich nach §55 EStDV richtet. Dabei hängt der Ertragsanteil von der maximalen Rentenzahlungsdauer ab. Wird z.B. jemand mit 55 Jahren berufsunfähig, dessen Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 65. Lebensjahr läuft, gilt für ihn ein Ertragsanteil von 19%. Je länger die mögliche Rentenzahlungsdauer ist, desto höher ist der Ertragsanteil.
Bekommt die Person aus unserem Beispiel also eine BU-Rente von 1.000 €, muss er davon 190 € als Einkommen versteuern.