|
Die Angabe einer Prozentzahl in einer solchen Lebensversicherung bezieht sich immer auf die Beitragssumme, also den Betrag, den Sie über die gesamte Laufzeit des Vertrags einzahlen werden (bei 100 € pro Monat und 25 Jahren Laufzeit z.B. 100x12x25=30.000 €). Je nach Gesellschaft kann der Todesfallschutz jetzt zwischen 0 und 1.000% der Beitragssumme betragen. Bei bis 2004 abgeschlossenen Verträgen war das Ablaufergebnis einer Lebensversicherung noch steuerfrei. Für dieses Privileg musste der Vertrag aber laut Gesetz einen ‚Versorgungscharakter’ haben. Der galt als erfüllt, wenn der Todesfallschutz eben diese 60% der Beitragssumme betrug. Da der Todesfallschutz natürlich Geld in Form einer Risikoprämie kostet, die meisten Verträge aber als Anlageprodukt gelten, macht es Sinn, den geringst möglichen Todesfallschutz zu wählen, um ein möglichst hohes Ablaufergebnis zu erhalten.
|