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Hier möchte ich Ihnen nur ganz grob erläutern, wie die (Alters-)Rente berechnet wird. Die Rentenformel in alle Einzelteile zu zerlegen, füllt schon jetzt unzählige Bücher.
Hier die Grobformel:
Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert
Jedes Jahr wird das durchschnittliche Arbeitseinkommen in Deutschland berechnet. Dies ist die Grundlage für die Entgeltpunkte. Haben Sie genau dieses Einkommen, erhalten Sie für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. Für niedrigere und höhere (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) Einkommen erhalten Sie die Entgeltpunkte anteilig. Der Renteartfaktor bezieht sich darauf, wofür die Rente gezahlt wird (z.B. Witwenrente, Erwerbsminderungsrente usw.). Bei der Altersrente beträgt er 1. Der Zugangsfaktor wird durch den Rentenbeginn bestimmt. Sind die Anrechenzeiten nicht erfüllt, ist er kleiner als 1, werden sie überschritten, kann er auch höher als 1 sein. Die Multiplikation dieser Faktoren ergibt Ihre ‚Gesamtpunktzahl’. Um einen tatsächlichen Betrag zu erhalten, wird dieses Ergebnis bei Rentenbeginn mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Er wird von der Bundesregierung festgesetzt. Dabei werden mögliche Erhöhungen, aber auch dämpfende Maßnahmen wie der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Seit dem 01.07.2004 liegt der Rentenwert unverändert bei 26,13 €.
Beispiel: Haben Sie z.B. jedes Jahr genau einen Entgeltpunkt gesammelt und bei Rentenbeginn 45 Jahre gearbeitet, haben Sie genau 45 Entgeltpunkte, die einer monatlichen Bruttorente von 1.175,85 € entsprechen. Die Höhe Ihrer Entgeltpunkte finden Sie auf der Rentenmitteilung, die Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.
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