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In der Unfallversicherung geht es vor allem darum, für den Fall einer schwerwiegenden Invalidität abgesichert zu sein. Ein fehlender Finger ist zwar schlimm genug, in den meisten Berufen kann man aber damit leben, wie zahlreiche Schreiner beweisen. Eine (selbst teilweise) Querschnittslähmung stellt einen vor erheblich größere Probleme. Sinnvoll ist daher eine Absicherung, die bei hohen Invaliditätsgraden überproportional viel zahlt im Vergleich zu niedrigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Progression. Hier werden die Invaliditätsgrade unterschiedlich gewichtet. So zählt bei einer beispielhaften Progression von 350% ein Invaliditätsgrad von 0-25% einfach, von 26-50% dreifach und von 51-100% fünffach.
Beispiel:
Sie verlieren Ihren Arm vollständig. Dies ergibt nach der Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 70%. Die Entschädigung wird nun folgendermaßen berechnet:
die ersten 25% gelten einfach: 1x25%=25%
von 26-50% gilt das Dreifache: 3x25%=75%
die letzten 20% gelten fünffach: 5x20%=100%
insgesamt = 200%.
Sie bekommen also 200% der vereinbarten Grundsumme, also z.B. 200.000 € bei einer Grundsumme von 100.000 €.
Dabei ist der Beitrag in dieser Konstellation deutlich niedriger, als wenn Sie gleich eine höhere Grundinvalidität gewählt hätten.
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