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Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung

Bis zum 01.01.2005 gab es den §40b EStG, der den Abschluss einer pauschalbesteuerten Direktversicherung ermöglichte.
Beiträge, die in eine solche Versicherung fließen, werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttoeinkommen überwiesen und nicht mit dem persönlichen, sondern einem pauschalen Steuersatz (ca. 22%) besteuert. Dafür ist eine einmalige Auszahlung einer Lebensversicherung bei Ablauf steuerfrei, bei einer Rentenversicherung muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Im Rahmen der Höchstbeträge fallen in der Ansparphase bis 2008 auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dafür werden Beiträge auf die Ablaufleistung bzw. allgemein auf Betriebsrenten fällig.

Verträge, die vor dem 01.01.05 abgeschlossen wurden, können mit der Pauschalbesteuerung weitergeführt werden. Sollten Änderungen anstehen, wie Erhöhung des Vertrags, Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit usw., informieren Sie sich unbedingt vorher über die Konsequenzen! Eventuell entfällt ansonsten der Anspruch auf die Pauschalbesteuerung.