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Wenn die Unfallversicherung tatsächlich das geeignete Produkt ist, stellt sich als nächste Frage die Form der Leistung: Einmalsumme oder Rente? Vor allem soll eine Unfallversicherung zwei Szenarien abdecken: Den mittelschweren Unfall, nach dem einige Änderungen in Ihrem Leben nötig sind, Sie aber im Wesentlichen noch alleine klar kommen und den schweren Unfall, nach dem Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für die hier gemeinten Änderungen brauchen Sie Geld – z.B. für medizinische Behandlungen bei Spezialisten, neuartige Prothesen, behindertengerechter Umbau des Hauses, der Wohnung oder des Autos usw. Oft können Sie nach der Genesung zumindest teilweise wieder einer Tätigkeit nachgehen und mit den Zinsen des noch vorhandenen Kapitals einen anteiligen Einkommensverlust ausgleichen. Auch beim schwerwiegenderen Fall, dass Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, kommen höhere Ausgaben auf Sie bzw. Ihre Angehörigen zu. Zusätzlich kostet auch Ihre Pflege – nämlich Zeit oder Geld, was ja bekanntlich das gleiche ist: entweder, es pflegt Sie ein Angehöriger, der in der Zeit kein Geld verdienen kann oder Sie erhalten professionelle Pflege, die erst recht kostet. Zu allem Überfluss fehlt nun auch Ihr Einkommen. Regelmäßige Zahlungen in Form einer Unfallrente helfen hier, die Situation zu meistern.
Da man sich einen Unfall meist nicht aussucht und auch nicht die Folgen des selbigen, lautet die Antwort auf die Frage wie so oft: die Mischung macht’s. Es sollten also beide Varianten, sowohl eine Einmalsumme als auch eine Rentenzahlung im Vertrag enthalten sein, deren Höhe sich nach Ihrer individuellen Situation richtet.
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