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In seinem Urteil vom 12.10.05 hat der BGH Klauseln in Lebensversicherungen zum Thema Rückkaufswerte und beitragsfreie Versicherungssummen für ungültig erklärt. Wie sich dies genau auf bereits gekündigte oder noch zu kündigende Versicherungen auswirkt, bleibt abzuwarten. Sie sollten die Entwicklung auf jeden Fall im Auge behalten.
Grundsätzlich fallen beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung Kosten an. Dies ist zum einen die Provision für den Vermittler, zum anderen die Verwaltungskosten, die in der Regel auch zu Beginn des Vertrages einbehalten werden. In den meisten Fällen werden diese Kosten dem Guthaben der ersten Jahre entnommen. Daher entspricht der Wert des Vertrages einen längeren Zeitraum nicht den eingezahlten Beiträgen. Sollten Sie einen Vertrag daher kündigen wollten, sollten Sie sih unabhängig vom oben genannten Urteil über die Möglichkeiten informieren, Ihren Vertrag zu verkaufen. Hier kann fast immer ein Betrag erzielt werden, der über dem von der Gesellschaft angegebenen Rückkaufswert liegt. Setze Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne!
Worauf Sie vor einer Kündigung ebenfalls achten sollten, sind möglicherweise eingeschlossene Zusatzversicherungen, vor allem bei Berufsunfähigkeit. Diese können nicht unabhängig vom Hauptvertrag fortgeführt werden. Wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder eines hohen Eintrittsalters der Abschluss einer separaten Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft nicht mehr möglich ist, kann es sich bitter rächen, wenn Sie den Hauptvertrag kündigen. Oft lassen sich aber Anpassungen vornehmen, die einen guten Kompromiss darstellen. Wir geben Ihnen gerne auch dabei Hilfestellungen.
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