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Zum einen muss man die technischen Voraussetzungen bei einer Kündigung beachten:
- einige Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 3 Jahren
- bei einer regulären Kündigung muss die Mitteilung mindestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung vorliegen. Achtung: Nach Anregung des PKV-Verbandes entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr – wie immer gibt es aber ein paar Ausnahmen!
- Die alte Versicherung sollte Ihnen die Kündigung bestätigen und Ihnen unbedingt einen Nachweis über Ihre Versicherungszeiten zukommen lassen.
Dann noch ein paar grundsätzlichere Tipps:
- Kündigen Sie Ihre alte Krankenversicherung nie, bevor Sie nicht eine Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft haben!
- Füllen Sie die Gesundheitsfragen im Antrag für die neue Gesellschaft sorgfältig aus!
- Bedenken Sie, dass Sie bei einem Wechsel die Altersrückstellungen des alten Vertrages verlieren und durch das höhere Eintrittsalter meist einen höheren Einstiegsbeitrag zahlen.
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