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Was ist bei der Kündigung einer PKV zu beachten?

Zum einen muss man die technischen Voraussetzungen bei einer Kündigung beachten:

  • einige Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 3 Jahren
  • bei einer regulären Kündigung muss die Mitteilung mindestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung vorliegen. Achtung: Nach Anregung des PKV-Verbandes entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr – wie immer gibt es aber ein paar Ausnahmen!
  • Die alte Versicherung sollte Ihnen die Kündigung bestätigen und Ihnen unbedingt einen Nachweis über Ihre Versicherungszeiten zukommen lassen.

 

Dann noch ein paar grundsätzlichere Tipps:

  • Kündigen Sie Ihre alte Krankenversicherung nie, bevor Sie nicht eine Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft haben!
  • Füllen Sie die Gesundheitsfragen im Antrag für die neue Gesellschaft sorgfältig aus!
  • Bedenken Sie, dass Sie bei einem Wechsel die Altersrückstellungen des alten Vertrages verlieren und durch das höhere Eintrittsalter meist einen höheren Einstiegsbeitrag zahlen.