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Sollten Sie tatsächlich einmal Ihre Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen müssen, z.B. nach einem Brand, werden Sie schnell feststellen, dass der zügige Wiederaufbau nur ein Bereich ist, der Geld kostet. Erhebliche Kosten können schon vorher anfallen. So müssen z.B. die Löschmaterialien der Feuerwehr entsorgt werden, was nur spezielle Firmen können. Auch müssen eventuell einsturzgefährdete Gebäudeteile abgerissen werden. Sollte dabei sogar noch irgendwo Asbest auftauchen, haben Sie den Jackpot geknackt… Ebenso muss das Gebäude in den ersten Tagen eventuell von einem Sicherheitsdienst bewacht werden, damit die Möbel, die noch unbeschadet sind, keine Beine bekommen und Sie müssen vielleicht für einige Tage oder auch deutlich länger in ein Hotel oder eine Pension ziehen.
Sie sollten darauf achten, dass diese Kosten auch tatsächlich von Ihrer Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Die Erstattung der Kosten sollte dabei zusätzlich(!) zur Wiederherstellung gezahlt werden, da sonst die Versicherungssumme schnell überschritten werden kann und Sie in dem Fall auf den restlichen Kosten sitzen bleiben.
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