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Wann leistet die Hausrat- und wann die Wohngebäudeversicherung?

Bildhaft gesprochen sieht es so aus: Nehmen Sie das Haus in die Hand, drehen es um und schütteln es – alles, was rausfällt ist ein Fall für die Hausrat-, das, was drinbleibt ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.
Demnach leistet die Wohngebäudeversicherung also nur bei mit dem Haus Festverbundenem, wie Wände, dem Dach, Fußböden usw. Alles, was beweglich ist und bei einem Umzug mitgenommen werden könnte, zählt zum Hausrat. Dabei denkt vor allem die Wohngebäudeversicherung bei ‚beweglich’ deutlich theoretischer als Sie. So gibt es z.B. regelmäßig Streit um die Einbauküche: Nur, weil es Stunden gedauert hat, bis sie endlich drin war, zählt sie noch lange nicht als fest mit der Wohnung verbunden. Die Rechtsprechung geht dahin, dass dies der Fall ist, wenn sie speziell nach Ihren Maßen gebaut wurde. Eine Standartküche, bei der die Arbeitsplatte gekürzt wurde, damit sie paßt, ist daher versicherungstechnisch noch lange keine Einbauküche. Warum das so wichtig ist? Weil viele keine Hausratversicherung haben, da sie sich über die Wohngebäudeversicherung abgesichert wähnen und die, die eine haben, den Wert ihrer Einrichtung regelmäßig unterschätzen. Wird z.B. eine teure Einbauküche bei der Berechnung der Versicherungssumme vergessen, kann es schnell zur Unterversicherung kommen.