Beim Eigenbehalt spricht man auch von Selbstbehalt. Der Eigenbehalt ist der Teil der Versicherungssumme, der vom Erstversicherer einbehalten wird. Der Eigenbehalt ist folglich nicht rückgedeckt.
Das Eigenkapital einer Unternehmung ist das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten.
Der Einlösungsbeitrag ist der erste Beitrag im ersten Zahlungsabschnitt. Versicherungsschutz besteht erst, wenn der Einlösungsbeitrag in die Versicherungsgesellschaft eingezahlt worden ist. Das misst dem Einlösungsbeitrag grosse Wichtigkeit zu.
Die Einmalbeitragsversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dies erfolgt bei Vertragsabschluss der Einmalbeitragsversicherung. Die Einmalbeitragsversicherung wird oft beim Eintritt in den Ruhestand abgeschlossen.
Die Einmalprämie ist eine Art gemischte Lebensversicherung. Dabei werden die Beiträge als einmalige Zahlung bei Vertragsbeginn gezahlt.
Mit dem Eintrittsalter ist das Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn des Vertragsabschlusses gemeint. Beim Eintrittsalter ist das Geburtsdatum ein entscheidendes Kriterium. Wird zum Beispiel ein bei Vertragsabschluss 32-jähriger in 2 Monaten 33 Jahre, so ist sein Eintrittsalter 33 Jahre.
Das Endalter ist das Alter des Versicherungsnehmers bei Ablauf des Vertrages.
Die Ergänzungsleistungen sind auf dem Prinzip aufgebaut, bei nicht ausreichenden Einnahmen aus den 3 Säulen des Drei-Säulen-Systems dieses Delta entsprechend zu decken. Ergänzungsleistungen werden gewährleistet, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Von Erlebensfall spricht man, wenn der Versicherungsnehmer das Auslaufen des Vertrages selbst miterlebt. Entscheidend um beim Erlebensfall die Versicherungsleistung zu bekommen, ist das Senden des Versicherungsscheins an die entsprechende Gesellschaft, einen Nachweis der letzten Beitragszahlung und die Angabe wohin die Gesellschaft die Versicherungssumme überweisen soll. I.d.R. machen die Versicherungsgesellschaften die Kunden auf das Vertragsende aufmerksam, so dass der Erlebensfall nicht versäumt wird.
Die Erstversicherung wird auch direktes Geschäft genannt. Sie wird vom Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen.
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person auf Dauer nicht mehr als 2 Stunden pro Tag fähig ist zu arbeiten. Man kann der Erwerbsunfähigkeit mithilfe einer privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit vorbeugen.
Extended Coverage werden allgemein "EC-Versicherungen" genannt. Die Extended Coverage versichert zusätzliche Gefahren. Dazu zählen zum Beispiel Streik, Innere Unruhen, aber auch Hagel und Sturm.
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