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Was ist eine Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Eine Gliedertaxe bemisst den Wert Ihrer Körperglieder. Dabei sind im ersten Schritt aber noch keine konkreten ‚Preise’ gemeint. Die Unvallversicherung soll vor den Folgen einer Invalidität schützen. Daher gibt die Gliedertaxe an, welchen prozentualen Invaliditätsgrad der Verlust oder die vollständige Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils zur Folge hat. Dabei gelten 100% als Vollinvalidität. So zählt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen z.B. der Verlust eines Auges als 50%ige Invalidität. Bleibt ein Teil der Sehkraft erhalten, erfolgt eine anteilige Berechnung. Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengezählt (bis maximal 100%). Die Einschätzung, wie hoch der tatsächliche Invaliditätsgrad ist, erfolgt durch einen Arzt.
Die effektiv von der Versicherung zu leistende Summe hängt dann noch davon ab, ob eine Progression vereinbart wurde.
Empfehlenswerte Gesellschaften verwenden nicht die Gliedertaxe nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, sondern eine individuell verbesserte. Dann hat der Verlust eines Körperteils einen höheren Invaliditätsgrad und somit auch eine höhere Zahlung zur Folge.