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Welche Auswirkungen hat die Gesellschaftsform?

Bei den Versicherungen begegnen einem vor allem zwei Gesellschaftsformen: die Aktiengesellschaft (AG) und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Beide haben fast gegensätzliche Stärken und Schwächen, so dass im Ergebnis weniger ‚schwarz’ oder ‚weiß’ als ‚grau’ herauskommt.
Sollte eine AG in Schieflage geraten, kann sie sich durch vielfältigere Möglichkeiten neues Kapital beschaffen, als es der Versicherungsverein kann. Auch der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft ist bei der AG deutlich einfacher. Was die Gesellschaft im Notfall retten kann, vermag aber auch dazu führen, dass sie gegen ihren Willen ‚geschluckt’ wird, wenn die Geschäfte gut laufen und Begehrlichkeiten wecken.
Was besonders in der Lebensversicherung entscheidend ist, sind die Überschüsse. Der Versicherungsverein ist nur seinen Mitgliedern, also vor allem seinen Versicherungsnehmern, verpflichtet. Dementsprechend müssen die erwirtschafteten Erträge auch nur diesen Zugute kommen. Die AG dagegen hat die Aktionäre als Geldgeber, die dafür aber auch an den Gewinnen beteiligt werden möchten. Das es einer solchen Gesellschaft ein Dorn im Auge ist, dass sie mindestens 90% der Überschüsse den Kunden zugute kommen lassen muss und nicht an die Aktionäre ausschütten darf, leuchtet dabei ein.
Daher ziehen wir gut geführte Versicherungsvereine vor allem bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung und der Krankenversicherung der Aktiengesellschaft vor.