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Wer ist bei Riester förderberechtigt?

Direkt Förderberechtigte:
Jeder, der ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezieht, kann selbst einen Riestervertrag abschließen und bekommt direkt die Zulagen und den möglichen Steuervorteil gutgeschrieben. Zu dieser Gruppe gehören neben allen Angestellten (auch die im öffentlichen Dienst) auch Beamte.

Indirekt Förderberechtigte:
Interessenten ohne eigenes Einkommen oder Selbständige können nur einen Vertrag abschließen, wenn ihr Ehepartner direkt förderberechtigt ist. Auch dieser muss dann einen eigenen Vertrag abschließen. Zulagen (Eigenzulage und mögliche Kinderzulagen) bekommt der indirekt Förderberechtigte seinem Vertrag gutgeschrieben, mögliche Steuergutschriften werden im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung oder der des Partners erstattet, wenn die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschritten werden.