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Was ist eine Exzedentendeckung?

Bei der Überprüfung haben Sie oder ein Berater festgestellt, dass Ihre bestehende Haftpflichtversicherung eine zu niedrige Deckungssumme und/oder ein lückenhaftes Bedingungswerk hat. Eine Anpassung des Vertrages ist aber zu teuer oder nicht sinnvoll, weil auch das aktuellste Bedingungswerk nicht optimal ist. Sie möchten daher zu einer anderen Gesellschaft wechseln, aber auch schon für den Zeitraum bis zum Vertragsende des alten Tarifs einen besseren Versicherungsschutz haben, dürfen aber den neuen Vertrag nicht sofort beginnen lassen, da dies eine unzulässige Doppelversicherung wäre. Die Lösung ist in diesem Fall die Exzedentendeckung. Die neue Gesellschaft bietet für die Restlaufzeit des alten Vertrags eine ‚Deckungserweiterung’. Dabei werden alle Schäden, die im alten Bedingungswerk nicht oder nur bis zu einer niedrigen Versicherungssumme enthalten sind, im neuen Vertrag aber aufgeführt sind, bis zu den dort gültigen Deckungssummen übernommen. Da die neue Gesellschaft aufgrund der bestehenden Versicherung ein niedrigeres Risiko hat, leisten zu müssen, liegt auch die Prämie für die Exzedentendeckung unter dem normalen Beitrag. Es lässt sich vereinbaren, dass mit Ablauf des alten Vertrages die Exzedentendeckung automatisch auf den vollen Leistungsumfang ausgedehnt wird – dann natürlich auch zur normalen Prämie.